Vorsorge

Zur notariellen Tätigkeit gehört auch die Errichtung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen. Mit der General- und Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie einen anderen, für Sie Erklärungen abzugeben. Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre eigenen Behandlungswünsche gegenüber Ärzten dar und eine gerichtliche Betreuung kann vermieden werden.

Bitte füllen Sie vorbereitend im Downloadbereich das Formular Vorbereitung einer General- und Vorsorgevollmacht aus und senden Sie mir dieses zu.