Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen

Ich berate Sie auch gerne bei der schenkweisen Übertragung von Immobilien, Geschäftsanteilen und sonstigen Vermögensgegenständen, fertigen in enger Absprache mit Ihren steuerlichen Beratern entsprechende Entwürfe und vollziehen Ihre Verträge nach Beurkundung.