Bei der Wahl eines Notars Ihres Vertrauens sind Sie als rechtssuchender Bürger völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen hierbei keine Rolle. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück in Berlin ohne weiteres auch von einem Notar in Lehrte beurkundet werden.
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist ein Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten. Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung vor. Dazu gehört etwa der Kaufvertrag über Grundbesitz, der Ehe- und Erbvertrag oder der Gesellschaftsvertrag einer GmbH.
Der Notar ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann. Ist vom Gesetz für bestimmte Rechtsgeschäfte die öffentliche Beglaubigung vorgesehen, so wird die Unterschrift des Erklärenden vom Notar beglaubigt.
Darüber hinaus werden Notare auch bei anderen Rechtsgeschäften beratend, gestaltend und protokollierend tätig, die gesetzlich nicht zwingend vor dem Notar vorgenommen werden müssen. Hierzu gehört insbesondere die individuelle Gestaltung von Vorsorgevollmachten und anderen Verfügungen.
Die Notarkosten sind dabei bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Es ist gesetzlich verboten, höhere oder niedrigere Gebühren als gesetzlich vorgesehen zu berechnen.