Zivil- und Vertragsrecht

„Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.“

Wer einen Vertrag abschließt, verpflichtet sich damit zur Erfüllung. Umso wichtiger ist es, dass man bei Vertragsabschluss über seinen Inhalt informiert ist und wenn möglich auf diesen Einfluss nimmt.

Das allgemeine Zivilrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen/ Firmen und beinhaltet im Wesentlichen das Vertragsrecht – wobei es keine Rolle spielt, ob dieser offline oder online abgeschlossen wurde. Verträge des alltäglichen Lebens begegnen einem täglich in mehrfacher Weise, allen voran beim Kauf von Waren oder Dienst- sowie Werkleistungen. Aber auch Abwehr-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüche fallen darunter.

Hierbei treten immer wieder Probleme auf die sich meist um den Kaufpreis und die Bezahlung drehen. Ich kann für Sie die Zahlung geltend machen oder auch eine unberechtigte Zahlung abwehren. Sei es, weil es keinen gültigen Vertrag gibt, der Preis in der Höhe nicht vereinbart wurde oder weil Ihnen Mängelrechte zustehen.

Mängel können hierbei zum Beispiel eine Nicht- oder Schlechtleistung sein. Im Kaufvertrag kann die Ware beschädigt oder mangelhaft sein, bei einem Dienstvertrag die Tätigkeit nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen oder das herzustellende Werk ist nicht nutzbar oder fehlerhaft. Auch der Rücktritt und Widerruf vom Vertrag könnte möglich sein.

Die sich daraus ergebenden Ansprüche kann ich für sie geltend machen.

Häufige Themenbereiche sind dabei:

  • Arbeitsverträge
  • Autokauf
  • Internet- und Mobilfunkanbieter
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Online Warenbestellung
  • Schadensersatzansprüche
  • Reiserecht

Meine Schwerpunkte zeigen nur einen Ausschnitt des Leistungsspektrums der Kanzlei. Ich berate und vertrete Sie auch in verwandten Rechtsbereichen versiert und vertrauensvoll.