Sie müssen sich nach einem Verkehrsunfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen?
Ich vertrete Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen gegen andere Unfallbeteiligte und deren Haftpflichtversicherungen.
Wenn der Gegner den Unfall verursacht hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten verpflichtet!
Im Ordnungswidrigkeitenrecht sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden? Ihnen wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen, obwohl Sie sich keiner Schuld bewusst sind?
Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Verkehrsrecht erwarten Sie eine realistische und versicherungsunabhängige Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken.
Mein Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:
- Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen / Gewährleistungsansprüche nach Kauf
- Ordnungswidrigkeiten (z. B. Vorwurf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Überladung, Fahrzeiten)
- Straftaten (z. B. Vorwurf der Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- Unfälle (z. B. Schadensersatz, Wertminderung, Schmerzensgeld)
Meine Schwerpunkte zeigen nur einen Ausschnitt des Leistungsspektrums der Kanzlei. Ich berate und vertrete Sie auch in verwandten Rechtsbereichen versiert und vertrauensvoll.