Eine Scheidung stellt für die meisten Betroffenen nicht nur eine emotional belastende Erfahrung dar, sondern auch eine erhebliche juristische, wie auch finanzielle Herausforderung. Entscheidet ein Ehepaar, sich zu trennen, gilt es eine Reihe von rechtlichen Fragen zu beantworten – zum einen in Bezug auf das Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, zum anderen auf die Teilung des gemeinsamen Vermögens.
In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an, bei dem der Fokus auf einer möglichst einvernehmlichen Regelung liegt. Ganz gleich, welches familien- oder scheidungsrechtliche Anliegen es zu lösen gilt, ich bin stets für Sie da – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Rechtskraft der Scheidung.
Meine Schwerpunkte zeigen nur einen Ausschnitt des Leistungsspektrums der Kanzlei. Ich berate und vertrete Sie auch in verwandten Rechtsbereichen versiert und vertrauensvoll.