Vor den Erbfall:
„Nach mir die Sintflut“ sagt man sprichwörtlich, wenn einem egal ist, was man mit seinem Tun hervorruft.
Wenn Ihnen dies nicht egal ist, benötigen Sie anwaltliche Beratung.
Der Erbfall ist häufig die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten oder zu Auseinandersetzungen in der Familie führen. Gleichzeitig bietet das Erbrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für die eigene Nachfolge.
Ich berate Sie gerne bei der Nachlassplanung.
Oft ist es sinnvoll, sich frühzeitig um die Vermögensnachfolge zu kümmern:
- Man kann Vermögen vorab übertragen - zu Lebzeiten - im Wege der so genannten vorweggenommenen Erbfolge. Oftmals geht es hier um die Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer.
- Ebenso kann man Vermögen erst bei einem Erbfall übergehen lassen. Die Regelungen (wer soll was bekommen) erfolgen in einem Testament. Vieles kann hier vorher bestimmt und damit geregelt werden. Hier sollte das Interesse im Vordergrund stehen, Streit der Erben zu vermeiden.
Nach dem Erbfall:
Sie sind Erbe geworden oder wurden in der Erbfolge übergangen?
Ich berate und unterstütze Sie bei der Erbfallabwicklung: Betreuung des kompletten Erbfalles; mit: Erbscheinverfahren, Abwicklung des Nachlassverfahrens bei Gericht und Behörden; Abwicklung von (berechtigten) Pflichtteilsansprüchen; Erbschaftssteuerverfahren
Pflichtteilsansprüche: Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Gegner und bei Gericht
Zurückgreifen kann ich dabei auf eine langjährige Erfahrung als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger. Bei dieser Tätigkeit gilt es teils umfangreiche Privat- und Firmennachlässe abzuwickeln und an zu ermittelnde Erben auszuschütten.
Meine Schwerpunkte zeigen nur einen Ausschnitt des Leistungsspektrums der Kanzlei. Ich berate und vertrete Sie auch in verwandten Rechtsbereichen versiert und vertrauensvoll.