Das private Baurecht ist ständigen Änderungen der Gesetzeslage und in der Rechtsprechung unterworfen.
Dies stellt nicht nur den erfolgreichen Bauunternehmer selbst, sondern alle am Bau Beteiligten, wie Architekten, Statiker, Projektsteuerer, Sonderfachleute, Generalüber- und -unternehmer, Subunternehmer, Bauträger, Handwerker etc. und natürlich auch und ganz besonders den privaten Auftraggeber vor große Herausforderungen.
Ich berate und vertrete Sie -mit mehr als 20 jähriger Erfahrung im Baurecht- insbesondere in folgenden Bereichen:
- Sicherung, Durchsetzung und Abwehr bauvertraglicher Ansprüche
- Leistungs-, Vergütungs-, und Gewährleistungsfragen
- Bauträgerrecht
- GU-/GÜ-/Nachunternehmervertrag
- Architektenrecht
- Baubegleitende Beratung (Abnahme, Nachtrag, Kündigung etc.) VOB-Vertrag
- Honorar- und Werklohnansprüche
Meine Schwerpunkte zeigen nur einen Ausschnitt des Leistungsspektrums der Kanzlei. Ich berate und vertrete Sie auch in verwandten Rechtsbereichen versiert und vertrauensvoll.